In welchen Fällen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
In folgenden Fällen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht: kosmetische Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit, bereits bestehende Schäden, Behandlungen während der Wartezeit, Leistungen außerhalb des Tarifs oder überschrittene Höchstgrenzen. Auch Vorbehandlungen oder geplante Behandlungen, die vor Abschluss der Versicherung begonnen wurden, sind häufig ausgeschlossen. Prüfe daher die Vertragsbedingungen sorgfältig, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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