Sich in Tarifen von Zahnzusatzversicherungen zurecht zu finden, ist garnicht so einfach. Daher haben wir Ihnen einen übersichtlichen Onlinerechner für einen Tarifvergleich erstellt. Schon nach wenigen Klicks finden Sie den passenden Tarif.
Implantate sind die moderne Art der Zahnbehandlung, bei der Ihre neuen Zähne direkt im Kiefer verankert werden. Vorbei die Zeit der wackeligen Brücken und Metallklammern, die einen oder mehrere fehlenden Zähne früher ersetzt haben.
Geben Sie Jetzt einfach Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum in das Formular ein. Danach werden Sie weiter geleitet und müssen noch einige Fragen zu Ihrer Zahngesundheit beantworten. Vor allem geht es darum, ob Sie Zahnprothesen haben, Ihnen bereits Zähne fehlen oder Sie bereits Zahnersatz haben. Daneben geht es darum, ob Sie in Behandlung, z.B. gegen Parodontose oder an Ihren Zähnen sind. Insgesamt aber nur 10 Fragen.
Im Anschluß daran erhalten Sie eine Angebot mit den Tarifen von mehr als 204 Versicherungsangeboten inkl. ggf. einer sofortigen Annahmezusage für den von Ihnen gewählten Tarif.
Über 204 Tarife im Vergleich. Meistbenutzter "Zahn"-Vergleich Deutschlands.
Welche Zahnzusatzversicherung mit welchen Tarifleistungen die beste ist, kann man pauschal nicht sagen.
Die Antwort auf diese Frage hängt vom Zustand der Zähne ab und von den Wünschen des jeweiligen Versicherten.
Der Eine will einen 100%igen Rundumschutz für alles und der Andere lediglich einen Tarif, der zwar die Prophylaxe abdeckt, aber nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Der Nächste möchte Kieferortopädie abgedeckt haben.
Einzelheiten finden Sie in unserem Tarifvergleich mit über 172 einzelnen Tarifen.
Die Kosten für Zahnimplantate hängen im wesentlichen von der Anzahl der zu ersetzenden Zähne ab.
Ein Zahnimplantat für einen Zahn liegt zwischen 1.300,00 € und 2.100,00 €.
Ein Zahnimplantat aus 4-5 Zähnen liegt zwischen 7.500,00 € und 12.500,00 €, je nach Ausführung.
Ab 6-8 Zähnen entstehen bei festen Varianten Kosten von mindestens 14.000,00 €.
Der Zahnersatz für den kompletten Ober- oder Unterkiefer beginnt je nach Ausführung bei min. 15.000,00 €.
Wartezeit heißt, dass die Zahnzusatzversicherung erst nach einer gewissen Zeit nach dem Abschluß des Vertrages die Kosten einer Behandlung voll übernimmt.
Oft gibt es in den ersten Jahren eine Deckelung der Kosten, die die Versicherung übernimmt, bevor man den kompletten Versicherungsschutz erreicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt meist 50% der Kosten einer Zahnbehandlung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt dieser Anteil nach 5 Jahren auf 60% und nach 10 Jahren auf 65% der Regelversorgung. Allerdings gehören viele Behandlungen nicht zur Regelversorgung und werden von der GKV nicht abgedeckt.
Eine Zahnzusatzversicherung sichert, wie jede andere Versicherung auch, ein Risiko ab. Ob der Schadensfall eintritt, kann aber niemand voraus sagen. Wer jeden Monat ab dem 20. Lebensjahr 30,00 € - 50,00 € spart, kann u.U. besser fahren, wenn er das Geld nicht in Anspruch nimmt. Das setzt dann aber auch eine entsprechende Prophylaxe mit 2 - 3 professionellen Zahnreinigungen im Jahr voraus, die übrigens auch von vielen Zahnzusatzversicherungen übernommen werden. Was sich am Ende mehr lohnt, weiß man, wie immer, erst hinterher.
Eine Zahnzusatzversicherung können gesetzlich und privat Versicherte, als Zusatz zu ihrer Krankenversicherung abschließen.
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt dann die Kosten einer Zahnbehandlung, die die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht übernehmen. Das können z.B. Füllungen, Implantate oder auch kieferorthopädische Behandlungen sein.
Wer früh vorsorgt, muss später nicht reparieren. Die Versiegelung von Fissuren der Backenzähne ist z.B. eine private Zusatzleistung, die die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht bezahlt, die aber sehr sinnvoll ist.
Dazu kommt, dass heute fast jedes Kind eine Zahnspange bekommt, die aber nur selten in vollem Umfang von der GKV bezahlt wird.
Die privat zu tragenden Kosten gehen da schnell auf mehr als 1.500,00 €. Bedenkt man, dass die Tarife der Zahnzusatzversicherung für Kinder vergleichsweise günstig sind, rechnet sich so ein Tarif recht schnell.
Die Zahnzusatzversicherung kann man als so genannte Vorsorgeleistung von der Steuer absetzen.
Diese Regelung gilt sowohl für den Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, als auch für die Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung.
Der Freibetrag für die so genannten Vorsorgeleistungen ist allerdings meist so gering, dass er schon durch die Versicherungen, die die meisten Menschen haben, voll ausgenutzt wird.
Haftungsausschluß-Beratung: Zahnzusatz-Versicherug24.de und kruegermedia führen keine Beratung durch, weder in Versicherungsfragen, noch zu medizinischen Themen und haften daher auch nicht dafür. Wir vermitteln die Leistungen der Firma HansWaizmann KG, die auch selbst für ihre Leistungen haftet. Daneben stellen wir, ohne Gewähr, Informationen zu medizinischen Themen bereit. Eine medizinische Diagnose bedarf immer der individuellen Beurteilung des einzelnen Patienten durch den behandelnden Arzt oder Chirurgen.